Freitag, 24. Juni 2011
Armer Mittelstand, Akademiker und Hartz IV
Mehr zum Thema finden Sie in Zeit online.klicken Sie einfach hier>>>>
Armut Ausstellung Trier
PERSPEKTIVEN IN KUNST UND GESELLSCHAFT
Stadtmuseum Simeonstift und Rheinisches Landesmuseum Trier
Ausstellung 10.04. - 31.07.2011
Alles zum Thema Armut von der Antike bis zur Jetztzeit
Zur Ausstellungsseite>>>
Ausschnitt aus der Kirchenzeitung des Erzbistums Trier
Zum Pilger>>>
Stadtmuseum Simeonstift und Rheinisches Landesmuseum Trier
Ausstellung 10.04. - 31.07.2011
Alles zum Thema Armut von der Antike bis zur Jetztzeit
Zur Ausstellungsseite>>>
Ausschnitt aus der Kirchenzeitung des Erzbistums Trier
Zum Pilger>>>
Montag, 20. Juni 2011
Kostenlose Sozialberatung in Zusammenarbeit mit dem Hartz IV Betroffenen e.V.
Ab Dienstag den 21.Juni 2011 von 14 bis 17 Uhr findet in der Garnstraße 29, Potsdam-Babelsberg, die kostenlose Sozialberatung rund ums Sozialrecht statt. Anmeldung sind nicht zwingend erforderlich aber erwünscht: Telefon 0331-2709271
Nächster Beratungstermin 5.Juli 2011.
http://www.hartz-4-betroffene.com/
Nächster Beratungstermin 5.Juli 2011.
http://www.hartz-4-betroffene.com/
Sonntag, 19. Juni 2011
Infovideo mit Rechtsanwalt Zimmermann
Ab Montag den 20. Juni 2011 können Sie sich in einem Video über die neueste Entwicklung im SGB II und SGB XII informieren.
Zum Video>>>
Zum Video>>>
Beratung und Vertretung bundesweit
Wir beraten und vertreten Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet; auch bei Prozesskostenhilfe. Gerichtstermin werden durch unsere Vertragsanwälte erledigt.
Dank moderner Kommunikationsmittel ist es nicht mehr erfoderlich, dass Sie einen Rechtsanwalt in seinem Büro aufsuchen.
Mehrkosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Dank moderner Kommunikationsmittel ist es nicht mehr erfoderlich, dass Sie einen Rechtsanwalt in seinem Büro aufsuchen.
Mehrkosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Freitag, 17. Juni 2011
Rundfunksendung im RBB mit Rechtsanwältin Vera Munz
Die mit mir in Kooperation zusammenarbeitende Rechtsanwältin Vera Munz ist ständige Gast als Experte in einer Ratgebersendung über Hartz IV bei Antenne Brandenburg.
Zum Ratgeber Recht>>>
Zum Ratgeber Recht>>>
Hartz IV 100 Fragen und Antworten, Baden-Baden 2011
Schauen Sie sich einmal mein im März 2011 erschienenes Buch im Nomos shop an.
Selbstständige ihre Rentenversicherung und Hartz IV
Viele Selbstständige treffen aufgrund unzureichender Einnahmen nicht genügend Vorsorge für Ihre Alterssicherung. Hier können die Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV) weiterhelfen. Ist der Leistungsberechtigte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, so kann er diese Beiträge von seinem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II).
Bestimmte Selbstständige, wie z.B. selbstständige Lehrer sind in der Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 SGB VI).
Die andere Selbständige können die Versicherungspflicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI).
Weitere Personen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, dass sind z.B.
1. Mitglieder von berufständischen Versorgungswerken und
2. sebstständige Handwerksmeister nach einer Versicherungszeit von 18 Jahren und
3. Einfirmenvertreter ohne eigene Beschäftigte innerhalb eines Zeitraum von drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit.
Die Versicherungspflichtigen können ihre Pflichtbeträge zur Rentenversicherung von ihrem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II).
Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können die Beiträge zu einem Versorgungswerk bzw. zu einer privaten Versicherung zumindest in Höhe wie bei einem gesetzlich Versicherten von ihrem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SGB II).
Bei allen übrigen Personen, die versicherungsfrei sind, ist fraglich, ob diese Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung abziehen können. Eine Altersvorsorge in Höhe der Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist meines Erachtens ein angemessener Beitrag zur privaten Versicherung. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit dürfte allerdings sein, dass die rentenanwatschaft unverfallbar ist und nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann.
Ob dies allerdings gegen die Jobcenter durchgesetzt werden kann, ist bisher höchstricherlich noch nicht entschieden worden. Ene Entscheidung des Bundessozialgerichtes steht noch aus.
Bestimmte Selbstständige, wie z.B. selbstständige Lehrer sind in der Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 SGB VI).
Die andere Selbständige können die Versicherungspflicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI).
Weitere Personen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, dass sind z.B.
1. Mitglieder von berufständischen Versorgungswerken und
2. sebstständige Handwerksmeister nach einer Versicherungszeit von 18 Jahren und
3. Einfirmenvertreter ohne eigene Beschäftigte innerhalb eines Zeitraum von drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit.
Die Versicherungspflichtigen können ihre Pflichtbeträge zur Rentenversicherung von ihrem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II).
Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können die Beiträge zu einem Versorgungswerk bzw. zu einer privaten Versicherung zumindest in Höhe wie bei einem gesetzlich Versicherten von ihrem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SGB II).
Bei allen übrigen Personen, die versicherungsfrei sind, ist fraglich, ob diese Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung abziehen können. Eine Altersvorsorge in Höhe der Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist meines Erachtens ein angemessener Beitrag zur privaten Versicherung. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit dürfte allerdings sein, dass die rentenanwatschaft unverfallbar ist und nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann.
Ob dies allerdings gegen die Jobcenter durchgesetzt werden kann, ist bisher höchstricherlich noch nicht entschieden worden. Ene Entscheidung des Bundessozialgerichtes steht noch aus.
Donnerstag, 16. Juni 2011
Neuer Service für Selbstständige und Unternehmer! Steuer- und Sozialberatung aus einer Hand
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, in der Süddeutschen vom 14.06.2011 sagt dazu: "Natürlich können Selbständige theoretisch ihr Einkommen so gestalten, dass sie in der Hilfebedürftigkeit verbleiben. Wir haben aber keinerlei Empirie darüber, ob und wie oft dies vorkommt."
Das stimmt so nicht, denn arm rechnen ist nicht so einfach. Wir helfen Ihnen, dass Sie keinen Ihrer sauer verdienten Cents verlieren
1. Wir bieten Ihnen Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand und zeigen Ihnen, wie Sie Steuer und Hartz IV Fallen vermeiden können.
2. Wir beraten Sie über die vom Finanzamt und dem Jobcenter akzeptierten privaten und sozialen Versicherungen.
3. Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Hartz IV haben oder andere Soziallleistungsansprüche in Frage kommen können.
4. Wir fertigen Ihre Buchführung einschließlich aller Steueranmeldungen und Steuererklärungen.
5. Günstige Erstberatung mit Beratungshilfeschein oder sehr günstige Pauschale von 60 Euro zzgl. MWSt.
Kostenlose Rechtsberatung
Am Mittwoch den 23.Juni 2011 findet wieder die kostenlose telefonische Rechtsberatung für alle Berliner Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) statt.
Von 13:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 030-77 90 41 77
Von 13:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 030-77 90 41 77
Abonnieren
Posts (Atom)