Freitag, 4. November 2011

Veranstaltung der KEA´s Mitgeteilt von Will V

Nur ein Veranstaltungsresümee?

von Petra S.
Ich kannte Die KEAs bisher nur von ihrer Mittwochsberatung. Letzten Freitag besuchte ich die Film- und Leseveranstaltung „arbeitsscheu – abnormal – asozial“ und durfte die KEAs von einer anderen Seite erleben.
Ich finde es einfach großartig, den Blick über den Tellerrand (Hartz IV und Arbeitslosigkeit) zu heben, um das Große und Ganze zu erfassen, was damit alles zusammen hängt. Jeder ahnt es, aber die Filmemacherin und Autorin [Andrea Behrendt und Anne Allex – Anm. d. Red.] analysieren die düsteren Ursprünge sogenannter „Erziehungsmethoden“ in Deutschland. Bei den ganzen Grausamkeiten, die da zu Tage kamen und die ich noch nicht wusste, fällt es mir erst einmal schwer, einen Vergleich zu den Zuständen heutiger Jobcenter zu akzeptieren. Allerdings scheinen die Wertvorstellungen, mit denen man Menschen gegenübertritt, ähnlich oder ähnlichem Ursprungs zu sein. Vor allem dann, wenn Arbeitslose echt in ihrer Existenz bedroht sind. (Durch Kürzungen, durch drangsalierende Maßnahmen oder wenn nur das Geld nicht pünktlich überwiesen wird und der Vermieter vor der Tür steht.) Ein Thema, das auch in den öffentlich-rechtlichen Medien Berücksichtigung finden sollte. Der Film sowieso!
Auch toll, dass darauf hingewiesen wurde, vom theoretischen Wissen in die Praxis finden zu müssen. Sich nicht mehr alles gefallen zu lassen, sich organisieren, Widerstand leisten. Ich bin dabei! Danke für den interessanten Abend!
KEAs an Petra
Liebe Petra,
vielen Dank für Dein Feedback und Deine persönlichen Schlussfolgerungen! Es kommt uns wie gerufen, weil wir stets bemüht sind, das Missverständnis aufzulösen, die KEAs seien eine professionelle Beratungsinstitution. Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, lass uns bitte auf Folgendes hinweisen:

Mit Organisierung meinen wir SELBSTorganisierung! Also nicht die Organisierung anderer, sondern die Organisierung von uns. Jede/r kann mitmachen!
Den Dank für die Veranstaltung – an der immerhin über 60 Gäste teilnahmen – nehmen wir gern entgegen, wollen wir aber geteilt wissen mit Andrea Behrendt und Anne Allex und anderen Verbündeten. Hier sei nochmal explizit das Autonome Knastprojekt in Köln erwähnt!
Nur ein Veranstaltungsresümee? | Die KEAs – Kölner Erwerbslose in Aktion

Mittwoch, 6. Juli 2011

Berliner Arbeitslosenatlas aus der Berliner Morgenpost

Dieser "Altlas" enthält nur die Personen, die als Arbeitslos nach den Methoden der Bundesagentur für Arbeit gezählt werden. Viele Hartz IV Empfänger Aufstocker die arbeiten und Sozialgeldempfänger, wie z. B. Kinder zahlen nicht dazu. Die Zahl der Hartz IV Empfänger nicht deckungsgleich. Ausserdem gehören die Bezieher von Arbeitslsoengeld I dazu.


Zum Arbeitlosenatlas>>>

Kanzleistandort Wiclefstraße 16/17 Berlin Moabit

Abbildung Kanzleistandort>>>

Montag, 4. Juli 2011

Eine neue kostenlose Internetseite für Beratung und soziale Hilfen ist

in Bearbeitung und zwar unter der Adresse www.meine-sozialleistung.de. Hier finden Sie  die Adressen von freien Sozialleistungsträgern, Selbsthilfegruppen und Beratungstellen. Alle einfachen Eintragungen für  sind kostenlos.

Premiumeinträge z. B. mit mehreren Seiten können auf Wunsch gegen Entgelt vorgenommen werden.

Freitag, 24. Juni 2011

Armer Mittelstand, Akademiker und Hartz IV

Mehr zum Thema finden Sie in Zeit online.klicken Sie einfach hier>>>>

Armut Ausstellung Trier

PERSPEKTIVEN IN KUNST UND GESELLSCHAFT
Stadtmuseum Simeonstift und Rheinisches Landesmuseum Trier
Ausstellung 10.04. - 31.07.2011
Alles zum Thema Armut von der Antike bis zur Jetztzeit
Zur Ausstellungsseite>>>

Ausschnitt aus der Kirchenzeitung des Erzbistums Trier
Zum Pilger>>>

Montag, 20. Juni 2011

Kostenlose Sozialberatung in Zusammenarbeit mit dem Hartz IV Betroffenen e.V.

Ab Dienstag den 21.Juni 2011 von 14 bis 17 Uhr findet in der Garnstraße 29, Potsdam-Babelsberg, die kostenlose Sozialberatung rund ums Sozialrecht statt. Anmeldung sind nicht zwingend erforderlich aber erwünscht: Telefon 0331-2709271 
Nächster Beratungstermin 5.Juli 2011.
http://www.hartz-4-betroffene.com/

Sonntag, 19. Juni 2011

Infovideo mit Rechtsanwalt Zimmermann

Ab Montag den 20. Juni 2011 können Sie sich in einem Video über die neueste Entwicklung im SGB II und SGB XII informieren.


Zum Video>>>

Beratung und Vertretung bundesweit

Wir beraten und vertreten Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet; auch bei Prozesskostenhilfe. Gerichtstermin werden durch unsere Vertragsanwälte erledigt.

Dank moderner Kommunikationsmittel ist es nicht mehr erfoderlich, dass Sie einen Rechtsanwalt in seinem Büro aufsuchen.

Mehrkosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

Freitag, 17. Juni 2011

Rundfunksendung im RBB mit Rechtsanwältin Vera Munz

Die mit mir in Kooperation zusammenarbeitende Rechtsanwältin Vera Munz ist ständige Gast als Experte in einer Ratgebersendung über Hartz IV bei Antenne Brandenburg.




Zum Ratgeber Recht>>>

Hartz IV 100 Fragen und Antworten, Baden-Baden 2011

Schauen Sie sich einmal mein im März 2011 erschienenes Buch im Nomos shop an.

Selbstständige ihre Rentenversicherung und Hartz IV

Viele Selbstständige treffen aufgrund unzureichender Einnahmen nicht genügend Vorsorge für Ihre Alterssicherung. Hier können die Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV) weiterhelfen. Ist der Leistungsberechtigte in der gesetzlichen  Rentenversicherung pflichtversichert, so kann er diese Beiträge von seinem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II).

Bestimmte Selbstständige, wie z.B. selbstständige Lehrer sind in der Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 SGB VI).

Die andere Selbständige können die Versicherungspflicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI).

Weitere Personen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, dass sind z.B.

1. Mitglieder von berufständischen Versorgungswerken und
2. sebstständige Handwerksmeister nach einer Versicherungszeit von 18 Jahren und
3. Einfirmenvertreter ohne eigene Beschäftigte innerhalb eines Zeitraum von drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit.
Die Versicherungspflichtigen können ihre Pflichtbeträge zur Rentenversicherung von ihrem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II).

Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können die Beiträge zu einem Versorgungswerk bzw. zu einer privaten Versicherung  zumindest in Höhe wie bei einem gesetzlich Versicherten von ihrem Einkommen abziehen (§ 11b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SGB II).

Bei allen übrigen Personen, die versicherungsfrei sind, ist fraglich, ob diese Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung abziehen können. Eine Altersvorsorge in Höhe der Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist meines Erachtens ein angemessener Beitrag zur privaten Versicherung. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit dürfte allerdings sein, dass die rentenanwatschaft unverfallbar ist und nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann.
Ob dies allerdings gegen die Jobcenter durchgesetzt werden kann, ist bisher höchstricherlich noch nicht entschieden worden. Ene Entscheidung des Bundessozialgerichtes steht noch aus.

Donnerstag, 16. Juni 2011

Neuer Service für Selbstständige und Unternehmer! Steuer- und Sozialberatung aus einer Hand

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, in der Süddeutschen vom 14.06.2011 sagt dazu: "Natürlich können Selbständige theoretisch ihr Einkommen so gestalten, dass sie in der Hilfebedürftigkeit verbleiben. Wir haben aber keinerlei Empirie darüber, ob und wie oft dies vorkommt."

Das stimmt so nicht, denn arm rechnen ist nicht so einfach. Wir helfen Ihnen, dass Sie keinen Ihrer sauer verdienten Cents verlieren 
1. Wir bieten Ihnen Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand und zeigen Ihnen, wie Sie Steuer und Hartz IV Fallen vermeiden können.
2. Wir beraten Sie über die vom Finanzamt und dem Jobcenter akzeptierten privaten und sozialen Versicherungen.
3.  Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Hartz IV haben oder andere Soziallleistungsansprüche in Frage kommen können.
4. Wir fertigen Ihre Buchführung einschließlich aller Steueranmeldungen und Steuererklärungen.
5. Günstige Erstberatung mit Beratungshilfeschein oder sehr günstige Pauschale von 60 Euro zzgl. MWSt.

Kostenlose Rechtsberatung

Am Mittwoch den 23.Juni 2011 findet wieder die kostenlose telefonische Rechtsberatung für alle Berliner Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) statt.
Von 13:00 bis 17:00 Uhr

Telefon: 030-77 90 41 77